ENERGIEAUDIT NACH DIN 16247
Gesetzliche Rahmen
Gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Energy Efficiency Directive 2012/27/EU der Europäischen Union sind alle Unternehmen, die kein KMU (kleines oder mittleres Unternehmen) Status haben, verpflichtet ein Energieaudit nach der Europäischen Norm DIN EN 16247-1 durchzuführen:
„§8 (4) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Unternehmen, die kein KMU sind, Gegenstand eines Energieaudits sind, das bis zum 5. Dezember 2015 und mindestens alle vier Jahre nach dem vorangegangenen Energieaudit in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten und/oder akkreditierten Experten durchgeführt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht wird.“
Sollten Sie im Laufe der Zeit den Status des KMU hin zu einen Nicht KMU wechseln, dann muss Ihr Unternehmen das “Energieaudit innerhalb von 20 Monaten ab dem ersten Tag des Geschäftsjahres, ab dem es erstmalig als Nicht-KMU gilt, durchführen“ (siehe Merkblatt von BAFA (Energieaudit))
KMU Definition der Europäischen Kommission
Wiederholungsaudit
Ab dem Zeitpunkt des ersten Energieaudits, müssen im Abstand von maximal vier Jahren ein Wiederholungsaudit von unabhängigen akkreditierten Expert/innen durchgeführt werden. Wenn Sie 2015 Ihr Energieaudit gemacht haben, ist 2019 der Termin für Ihr Wiederholungsaudit.
Alternativen
Sollten Sie bereits ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet haben oder in deren Einführung aktiv sein, sind Sie von der Pflicht freigestellt. In dieser Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finden Sie alle weiteren Informationen.
Unsere Expertin
Frau Dr. Balcázar ist zugelassene Energieauditorin und steht Ihnen mit ihrer langjährigen Expertise zur Seite.
Seit 2015 sind über 50 Standorten innerhalb von zehn Projekten untersucht worden.
Sprechen Sie uns an und/oder senden Sie uns Ihre Fragen einfach zu.
Wir melden uns umgehend zurück!
energie[aet]enviro-pro.de